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BSG, 30.08.1962 - 2 RU 177/61 |
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- BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
Auszug aus BSG, 30.08.1962 - 2 RU 177/61
Die Revision ist durch ZulaSSUng statthaft (@ 162 Abs° 1 Nr° 1 SSG)° Sie ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet werden, daher zulässig" Sie hatte aus verfahrensrechtlichen Gründen auch Erfolg° Bei einer zugelassenen Revision hat das Revisionsgerieht zunächst von Amts wegen zu prüfen, ob die Prozeßvoraussetzungen für das Klage- und das Berufungsverfahren vorliegen (BSG 2, 225, 245; 4, 261). - BSG, 30.01.1957 - 1 RA 63/56
Auszug aus BSG, 30.08.1962 - 2 RU 177/61
bietet 9 150 Nr" 1 SGG durch Zulassung der Berufung, Das SG hat in dem vorliegenden Rechtsstreit die Berufung nicht zugelassen° Der Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung, die Beteiligten könnten gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen, kann nicht als Zulassung dieses Rechts- â- mittels aufgefaßt werden (BSG 4, 261).